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Erfassung des kirchlichen Kunst- und Kulturgutes

Die in den Kirchen bewahrten Kunst- und Kulturgüter speichern und vermitteln eine Fülle von historischen Informationen der Kunst-, Kultur-, Kirchen- und Frömmigkeitsgeschichte, der Gemeinde-, Personen- und Ortsgeschichte. Die liturgischen Funktionszusammenhänge und geistigen Bezüge der Ausstattungsstücke zum Kirchenraum bedingen, dass diese nicht zuletzt in dieser Fülle und in ihrem Zusammenspiel besonders wirksam werden. Über viele Generationen bewahrte Kulturgüter sind dabei ebenso Zeugnisse lebendigen Glaubens wie die in Gebrauch befindlichen liturgischen Gegenstände und künstlerische Neuausstattungen. Dieser Reichtum ist jedoch bedroht – durch Verfall, Diebstahl, mangelnde Pflege und Unkenntnis. 

Als Grundlage für den nachhaltigen Schutz und die Erschließung der Kunst- und Kulturgüter baut die Landeskirche deshalb auf Beschluss der Landessynode und unter Verantwortung des Kirchlichen Bauamtes eine zentrale Inventarisierung des gesamten kirchlichen Kulturguts auf dem Gebiet der EKBO auf. Für diese zentrale, professionelle Datenbank, in der die Kunstgüter nach einheitlichen Kriterien aufgenommen werden, ist  Prof. Dr. Claudia Rückert als Kunstgutreferentin der EKBO verantwortlich.

Erfasst werden neben den Hauptausstattungsstücken wie Altar, Kanzel und Taufe, das bewegliche Kunstgut (Vasa Sacra, Epitaphien, andere Einzelgemälde und -skulpturen, Paramente u.ä.), aber auch ortsfeste Ausstattungsteile wie historische Gestühle, Emporen und Sakristeimöbel sowie – in enge­rem Rahmen – auch Wandmalereien und Bauskulptur. Neben ‚historisch‘ bestimmten Daten wie Entstehungszeit, Herkunft, Künstler und Ikonographie interessieren dabei auch handlungsbezogene Kategorien wie vor allem Informationen zum Zustand der Werke.

Die Kunstgut-Datenbank soll einen landeskirchenweiten Überblick über das kirchliche Kunstgut – als materielles und kulturelles Vermögen – verschaffen sowie dessen Wer­tigkeiten und spezifische Gefährdungen erkennen helfen. Außerdem soll den Kirchengemeinden mit den Erfassungsergebnissen eine Handreichung gegeben werden, die es erleichtert, die ihnen anvertrauten Kulturgüter zu bewahren und zu erschließen.

Unverzichtbar für das Gelingen der gewaltigen Aufgabe, das Kunstgut in über 2000 kirchlichen Gebäuden aufzunehmen und zu bewahren, ist die Zusammenarbeit mit kirchlichen und außerkirchlichen Partnern. Schon die Anfänge des Erfassungsprojektes zeigen, dass diese Partner vielfältig bereit stehen: Ehrenamtliche, die sich an der Erfassung des Kunstguts beteiligen, Kirchenkreise, Gemeinden mit besonders bedeutenden Kunstbeständen, Hochschulen, Denkmalbehörden und Stiftungen.

Letzte Änderung am: 18.04.2023