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Landeskirchliche Beihilfen (in Verantwortung des Kirchlichen Bauamtes)

RSSPrint
WICHTIG:

Anträge sind nur nach Abstimmung mit der/dem für Sie zuständigen Baupfleger/in im Kirchlichen Bauamt und dem Kirchenkreis einzureichen.

ACHTUNG: TERMINÄNDERUNG!

Der Antrag auf Baubeihilfe kann nur für das Folgejahr gestellt werden und muss spätestens am 30. September im Kirchlichen Bauamt vorliegen. Die Unterlagen müssen vollständig sein, damit der Antrag berücksichtigt werden kann.

Beachten Sie die Auflistung der Anlagen auf dem Antragsformular.

Landeskirchlicher Baufonds

Ergänzungen der Vergabekriterien, Informationen zum Verfahren.
Neu ab 23.08.2019

Letzte Änderung am: 30.08.2019