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Glockensachverständige

Die Glockensachverständigen beraten die kirchlichen Eigentümer von Glocken und Geläuten, sowie das Kirchliche Bauamt in allen Angelegenheiten, die das Glockenwesen betreffen.

Die Leistung dieser freien Mitarbeiter müssen die Glockeneigentümer selbst beauftragen und vergüten.

Maßnahmen an Glocken, Geläuten und Läuteanlagen sind stets kirchenaufsichtlich genehmigungspflichtig, unabhängig von der Mitwirkung der Glockensachverständigen. Für die kirchenaufsichtliche Genehmigung wird die Stellungnahme der Glockensachverständigen berücksichtigt.


Zu den Angelegenheiten des Glockenwesens gehören:

  • Glockenguss, Reparatur von Glocken, Wartung und Beurteilung der klanglichen und technischen Qualität von Glocken, Geläuten und Läuteanlagen einschließlich von Klang- und Immissionsmessungen, Erfassung;

  • Inventarisation von Glocken, Erstellung bzw. Begleitung und Beurteilung von Leistungskatalogen und Ausschreibungen zu Glocken, Geläuten und Läuteanlagen, Beratung zu allen Verträgen in diesem Zusammenhang, sowie zu allen weiteren glockenfachlichen Angelegenheiten.


Die Glockensachverständigen können direkt von den kirchlichen Glockeneigentümern und vom Konsistorium bzw. vom Kirchlichen Bauamt um ihre Mitwirkung gebeten werden.

Letzte Änderung am: 28.12.2021